Fehlstellungen der Füße sind ein häufiges und für die betroffenen oft auch sehr schmerzhaftes Problem. Beispiele dafür sind der Spreizfuß, der Hallux valgus oder Hammerzehen. Oft kann durch Einlagen und in schweren Fällen auch durch eine orthopädische Schuhversorgung eine Schmerzfreiheit erzielt werden. Sollten die Beschwerden trotz dieser Versorgung anhalten kann eine Operation durchgeführt werden.

Hallux valgus (X Fehlstellung der Großzehe)

Hierbei wird der Knochen knapp unterhalb des Mittelfußköpfchens durchtrennt und die Großzehe in eine korrigierte Stellung verschoben und mit einem Bohrdraht fixiert. In der Nachbehandlung muss der Fuß konsequent geschont werden. Ein Spezialverband wird 6 Wochen getragen, wobei dieser etwa alle 10-12 Tage fachärztlich gewechselt wird.

Hallux rigidus

Es handelt sichdabei um eine Abnutzung des Knorpels im Großzehengundgelenk. Dies verursacht oft Schmerzen beim Gehen und zusätzlich eine zunehmende Bewegungseinschränkung. Operativ kann hier bei leichteren Fällen ein sogenanntes Debridment durchgeführt werden ( Entfernung von Überbeinen). Bei hochradigen Abnutzungen kann eine Arthrodese, d.h. eine Versteifung des Großzehengrundgelenkes oder alternativ dazu eine Teilentfernung des Gelenkes angewandt werden.

Hammerzehe, Krallzehe

Hier wird durch einen kleinen Eingriff die verdickte Haut über dem Gelenk entfernt und die Zehe wieder geradegestellt.

Dr. Ralph Schmid  |  Facharzt für Orthopädie u. orthopädische Chirurgie  |  Oberarzt am Landesklinikum Wiener Neustadt

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